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Ablauf der Scheidung online

     
  1.) Füllen Sie bitte das Scheidungsantragsformular >> sorgfältig und vollständig aus und übersenden dieses online.
Alternativ können Sie das Formular auch ausdrucken und es per Telefax oder per Post an mich senden.
     
  2.) Sie erhalten von mir eine Eingangsbestätigung und ein Schreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind.
     
  3.) Sie senden mir alle notwendigen und von angeforderten Unterlagen - inklusive Original Familienstammbuch /
Heiratsurkunde - zu. Über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von mir eine Empfangsbestätigung.
     
  4.) Ich fertige den Scheidungsantrag und übersende Ihnen diesen zur Kenntnis/Freigabe. Zusätzlich erhalten Sie
von mir eine Mitteilung über die Höhe der zu entrichtenden Gerichtsgebühren, wobei zu beachten ist, dass das
Gericht nur gegen Vorkasse tätig wird, und des weiteren erhalten Sie eine angemessene Kostenvorschussrechnung
meiner Kanzlei.
Falls Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese beantragen möchten, so teilen Sie mir dies bitte im Scheidungsantragsformular mit. Ich werde Ihnen dann das Antragsformular übersenden.
     
  5.) Nach Ausgleich der Kosten (Gerichtskostenvorschuss und Vorschussrechnung meiner Kanzlei) wird der
Scheidungsantrag von mir umgehend bei Gericht eingereicht.
     
  6.) Das Gericht leitet den Scheidungsantrag an den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten weiter.
Dieser sollte dem Gericht kurz mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt.
     
  Gleichzeitig versendet das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich (zum Ausgleich der während
der Ehezeit angefallenen Rentenansprüche) an beide Ehegatten.
Sie können das Scheidungsverfahren wesentlich beschleunigen, indem sie diese Fragebögen herunterladen und ausfüllen. Anschließend drucken Sie diese bitte 4-fach aus, unterschreiben alle 4 Ausfertigungen im Original und senden sie mir zu, damit ich sie an das Gericht weiterleiten kann.
Falls Fragen bei der Ausfüllung der Bögen bestehen, können Sie mich selbstverständlich anrufen oder mir eine E-Mail übersenden.
     
  8.) Es erfolgt eine Klärung der Rentenkonten durch den jeweils zuständigen Rententräger wie z. B. den Deutschen Rentenversicherungsbund (ehemals BfA u. LVA). Dieser errechnet die Höhe der während der Ehezeit erbrachten Rentenanwartschaften. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.
     
  9.) Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin unbedingt
ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass)mit. Bei diesem Termin wird der Ehegatte, der den Antrag gestellt hat durch mich, als die beauftragte Rechtsanwältin vertreten. Dies ist an jedem Amtsgericht in Deutschland möglich.
     
  10.) Der Scheidungstermin dauert ca. 15-20 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen.
     
  11.) Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt.
   

Anwaltskanzlei Sandra Fasolt ::: 70180 Stuttgart und 71364 Winnenden - Telefon 0711 - 51 87 22 80 - recht@kanzlei-fasolt.de