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Ablauf der Scheidung online |
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1.) |
Füllen Sie bitte das Scheidungsantragsformular >> sorgfältig
und vollständig aus und übersenden dieses online. Alternativ können
Sie das Formular auch ausdrucken und es per Telefax oder per Post an mich
senden. |
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2.) |
Sie erhalten von mir eine Eingangsbestätigung und ein
Schreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren
notwendig sind. |
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3.) |
Sie senden mir alle notwendigen und von angeforderten Unterlagen
- inklusive Original Familienstammbuch / Heiratsurkunde - zu. Über
den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von mir eine Empfangsbestätigung. |
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4.) |
Ich fertige den Scheidungsantrag und übersende Ihnen
diesen zur Kenntnis/Freigabe. Zusätzlich erhalten Sie von mir eine
Mitteilung über die Höhe der zu entrichtenden Gerichtsgebühren,
wobei zu beachten ist, dass das Gericht nur gegen Vorkasse tätig wird,
und des weiteren erhalten Sie eine angemessene Kostenvorschussrechnung meiner
Kanzlei.
Falls Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese
beantragen möchten, so teilen Sie mir dies bitte im Scheidungsantragsformular
mit. Ich werde Ihnen dann das Antragsformular übersenden. |
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5.) |
Nach Ausgleich der Kosten (Gerichtskostenvorschuss und Vorschussrechnung
meiner Kanzlei) wird der Scheidungsantrag von mir umgehend bei Gericht eingereicht. |
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6.) |
Das Gericht leitet den Scheidungsantrag an den nicht anwaltlich
vertretenen Ehegatten weiter. Dieser sollte dem Gericht kurz mitteilen,
dass er der Scheidung zustimmt. |
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Gleichzeitig versendet das Gericht die Fragebögen zum
Versorgungsausgleich (zum Ausgleich der während der Ehezeit angefallenen
Rentenansprüche) an beide Ehegatten. Sie können das Scheidungsverfahren wesentlich beschleunigen, indem sie diese Fragebögen herunterladen und ausfüllen.
Anschließend drucken Sie diese bitte 4-fach aus, unterschreiben alle 4 Ausfertigungen im Original und senden sie mir zu, damit ich sie an das Gericht weiterleiten kann.
Falls Fragen bei der Ausfüllung der
Bögen bestehen, können Sie mich selbstverständlich anrufen
oder mir eine E-Mail übersenden. |
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8.) |
Es erfolgt eine Klärung der Rentenkonten durch den jeweils
zuständigen Rententräger wie z. B. den Deutschen Rentenversicherungsbund
(ehemals BfA u. LVA). Dieser errechnet die Höhe der während der
Ehezeit erbrachten Rentenanwartschaften. Dies kann einige Monate in Anspruch
nehmen. |
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9.) |
Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, bestimmt
das Gericht einen Termin für die Scheidung. Zum Scheidungstermin müssen
beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie zu diesem
Termin unbedingt ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass)mit.
Bei diesem Termin wird der Ehegatte, der den Antrag gestellt hat durch mich,
als die beauftragte Rechtsanwältin vertreten. Dies ist an jedem Amtsgericht
in Deutschland möglich. |
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10.) |
Der Scheidungstermin dauert ca. 15-20 Minuten. Soweit die
Ehepartner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben,
findet bei der Scheidung ein Ausgleich der Anwartschaften statt. Nachdem
beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten
wollen, wird die Scheidung ausgesprochen. |
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11.) |
Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt. |
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